Dienstag, 18. März 2014

Verfassungsbeschwerde bzgl. ESM abgelehnt

Der vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle hat, wie nicht anders  erwartet, die Verfassungsbeschwerde bzgl. des ESM Rettungsschirms abgelehnt, sie sei sogar unzulässig.
Damit hat das BVG grünes Licht für weiteres Geld verschleudern gegeben.
Glückwunsch an Merkel Schäuble & Co.
Ein Freibrief für weiteres hemmungsloses Geld zum Fenster `rauswerfen !

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