Dienstag, 2. März 2010

Vorratsdatenspeicherung Verfassungswidrig

Das Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung wurde nach aktuellem Urteil
der Bundesverfassungsgerichtes für Verfassungswidrig erklärt und
somit gekippt.
Laut Auffassung des Gerichtes stellte dieses Gesetz einen besonders
schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. ( Ach ja ? )
Mit sofortiger Wirkung müssen alle bisher gespeicherten Daten
gelöscht werden.
Schade, daß Herr Schäuble das in seinem Amt als Innenminister
nicht mehr erleben durfte.
Jetzt treibt er als Finanzminister sein Unwesen oder besser gesagt
dreht er am Rad.